Wer kann aufgenommen werden

Aufgenommen werden können Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind.


Nicht aufgenommen werden können:
 
- alkohol-, drogen- oder medikamentenabhängige Frauen
- akut psychisch kranke Frauen
- obdachlose Frauen


Wer bezahlt das Frauenhaus?

Für den Aufenthalt im Frauenhaus fallen Miet- und Betreuungskosten an. Die Betreuungskosten können vom Sozialamt übernommen werden. Die Mietkosten werden je nach Einkommen vom Jobcenter oder von Ihnen selbst getragen.
 
Wovon lebe ich im Frauenhaus?

Wenn Sie kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben, können Sie Arbeitslosengeld II beantragen.